Äußerer Blitzschutz:Jedes Gebäude kann heute wirkungsvoll mit einer Blitzschutzanlage geschützt werden.Durch Bauordnungen der Länder werden für bestimmte Gebäude, zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Blitzschutzanlagen zwar gefordert. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass der Jeder Gebäudebesitzer ist deshalb für seine Sicherheit selbstverantwortlich. Nach der Normenreihe VDE 0185 Teil 3 werden Blitzschutzanlagen in vier Klassen eingeteilt, je nach Schutzziel des Objekts kann der Blitzschutz maßgeschneidert aufgebaut werden. Als qualifizierter Fachbetrieb führen wir für Sie aus:Blitzschutz für Neu- oder Umbau, vom Industriebetrieb bis zum Wohnhaus, mit der dazugehörenden Beratung, Planung und dem Wartungsservice ..... |
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