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AGB EEBA GmbH

 

Langwieder Hauptstraße 32
81249 München
Geschäftsführer Kai Rojahn
Handelsregister Amtsgericht München
HRB 48 273

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, sowie Verbrauchern (natürliche Personen ohne Gewerbe) ­– nachfolgend Kunde genannt.
Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der AGBs von EEBA, entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote der Firma EEBA GmbH (inklusive Skizzen, Zeichnungen, Plänen u.a) sind freibleibend, es bedarf ausdrücklich der Schriftform unsererseits um sie als verbindlich anzuerkennen. Auch mündliche Vertragsabschlüsse bedürfen der Schriftform um als verbindlich zu gelten, diese Schriftform bindet die Firma EEBA an den Auftrag. 

(2) Geringe und aus der Ausführung sich ergebende Abweichungen zum Angebot sind genehmigt, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind und dieser nicht spätestens nach drei Tagen ab Mitteilung darüber den Änderungen widerspricht.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb einer in Schriftform festgelegten Zeitspanne annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten eventuell nötiger Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des vereinbarten Preises für von uns geleistete Arbeit hat ausschließlich auf ein von uns genanntes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig, der Zahlungsrahmen wird in Schriftform  festgelegt und ist einzuhalten.

(3) Verzugszinsen im Falle der Nichteinhaltung von §4 Absatz (2) werden in Höhe von 5 % (natürliche Personen) bzw. 8% (Gewerbetreibende) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde hat nicht das Recht auf Einbehaltung oder Aufrechnung, es sei denn, dies ist rechtskräftig festgelegt. Die Abtretung an Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten. Maßgeblich dafür sind die Preise am Tage des Vertragsabschlusses.

(5) Verzögert sich die Annahme und Ausführung der Leistungen von EEBA auf  Grund von Schuld des Vertragspartners, werden 1 Prozent der vereinbarten  Leistungs-Entgütung sofort fällig. Bei Vertragsrücktritt von Seiten des Vertragspartners behält sich die Firma EEBA das Recht vor, Schadenersatz in der Höhe von 20 Prozent des Auftragswertes zu verrechnen. Bei bereits angefertigten Sonderstücken behalten wir uns die Berechnung des tatsächlichen Wertes vor.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Vertragstermine gelten als eingehalten, wenn bis zum Ablauf der vereinbarten Frist die Arbeiten der Fa. EEBAGmbH beendet wurden. Davon unberührt bleibt eine Verlängerung der Liefer- und Auftragszeit im Falle von Streik, unvorhersehbaren Hindernissen, Naturkatastrophen und sonstigen Umständen, die nicht von EEBA GmbH beeinflusst werden können.

(2) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs mit Ausnahme von §6 (1) für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Auftragswertes.

(3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Werten und Material bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen der Geschäftsbeziehung vor. Erst mit der vollen Bezahlung des Kaufpreises und allen offenen Forderungen einer Geschäftsbeziehung geht die Ware als Eigentum an den Kunden über.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter), die Rechte dieser Versicherung werden an uns abgetreten und von unserer Seite hiermit angenommen. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Bei Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies trifft insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges zu, bereits gelieferte und verarbeitete Ware wird zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen verrechnet.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware und Arbeit bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware (Material) ist unsere Zustimmung einzuholen.
 

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware und die Arbeit einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Insbesondere gilt hierbei: Offensichtliche Fehler und zugesicherte Eigenschaften der Ware sind innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich aufzuzeigen, bei verdeckten Mängeln gilt eine Frist von zwei Wochen ab Entdeckung der Mängel. Die schriftliche Mitteilung über eventuell vorhandene offene oder auch verdeckte Mängel muss aber bereits vor Eigenreparatur oder selbstständiger Veränderung der Ware erfolgen, die Fa. EEBA muss Gelegenheit erhalten, sich von einem Mangel selbst zu überzeugen. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
 

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
 

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
 

(6) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
 

(7) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
 

 (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 9 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief auf dem Postweg, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt ab Erhalt dieser Belehrung in Textform, frühestens aber bei Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

 

EEBA GmbH

Langwieder Hauptstraße 32
81249 München

Tel.: +49 89 354 04 72-19
Fax: +49 89 354 04 72-10
Mail: info@eeba.de

 

Folgen des Widerrufs

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen und Waren zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung oder das empfangene Material nicht, teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, muss der Kunde uns dafür Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Bereits empfangene Ware muss innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf  an die Firma EEBA zurückgeführt werden, anderenfalls können wir eine Rückzahlung bereits geleisteter Beträge verweigern.
Die Rückzahlung erfolgt auf das vom Kunden zur Zahlung verwendete Konto.

§10 Datenschutzerklärung EEBA GmbH 2021
 

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:

 

1. Datenerfassung/Datenprotokollierung
Für ein Angebot oder für einen Auftrag übermittelte Kundendaten werden nur zum Zweck der internen Bearbeitung verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt. Sie haben das Recht über diese Daten jederzeit Auskunft zu erhalten, sie berichtigen oder löschen zu lassen.
Sie haben das Recht diese Einwilligung zur Datenschutzerklärung jederzeit zu wiederrufen. Den Widerruf richten sie an EEBA GmbH, zHd. Kai Rojahn, Langwieder Hauptstraße 32, 81249 München, per Mail an datenschutz@eeba.de, oder per Fax an EEBA GmbH, Kai Rojahn, Fax: 089/3540472-10. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang der Widerrufserklärung alle nicht gesetzlich zur Aufbewahrung zu sichernden Daten innerhalb von vier Wochen gelöscht.

 

2.  Nutzung persönlicher Daten
Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich, per E-Mail oder per Fax (siehe Punkt 1) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.

 

3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten
Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend.

 

4. Sicherheit Ihrer Daten
Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.

5. Daten per Website der Firma EEBA GmbH

Die Ansicht und Nutzung der Website von EEBA GmbH ist ohne Angabe von persönlichen Daten möglich. Bei Anfragen notwendige erhobene Daten werden nur intern genutzt und auf keinen Fall an Dritte weitergegeben. Der User hat das Recht über diese Daten Auskunft, Berichtigung  und gegebenenfalls auch eine Löschung zu verlangen. Der User hat ferner das Recht, der Einwilligung zur Verwendung dieser Daten für firmeninterne Zwecke zu widersprechen. Der Widerruf kann an die im Impressum hinterlegten Kontaktdaten gesendet werden.

Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.

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